Volksentscheid: Kommission legt Abschlussbericht zu Vergesellschaftung vor
Die Kommissionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin will den Abschlussbericht im Roten Rathaus an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner und an Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler überreichen. Anschließend erläutern Däubler-Gmelin und zwei weitere Kommissionsmitglieder die Inhalte.
Laut dem Bericht lässt das Grundgesetz ein entsprechendes Vergesellschaftungsgesetz zu und das Land Berlin hat demnach auch die Kompetenz, das Gesetz zu beschließen. Auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit steht dem nach Auffassung der Kommissionsmehrheit nicht entgegen. Im September 2021 hatten bei einem Volksentscheid gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Der rot-grün-rote Senat hatte daraufhin die Kommission eingesetzt, die im April 2022 unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin ihre Arbeit aufnahm.
Auf der Grundlage des Abschlussberichts will der seit Ende April regierende schwarz-rote Senat über das weitere Vorgehen entscheiden. Für den Fall, dass die Kommission eine „verfassungskonforme Vergesellschaftungsempfehlung“ abgibt, haben CDU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz zu beschließen. Es soll erst zwei Jahre nach der Verkündung in Kraft treten.
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