Wegen eines Fehlers bei einer Zwangsversteigerung im Jahr 2010 soll eine Familie aus Rangsdorf in Brandenburg ihr Haus abreißen lasse ...
Das Einfamilienhaus einer Familie in Rangsdorf muss abgerissen werden – wegen eines Gerichtsfehlers. −Foto: dpa
Wegen eines Fehlers bei einer Zwangsversteigerung im Jahr 2010 soll eine Familie aus Rangsdorf in Brandenburg ihr Haus abreißen lassen und das Grundstück räumen. Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel entschied am Donnerstag, dass der frühere Eigentümer sein Grundstück wegen des Fehlers nicht verloren habe. Die Familie müsse innerhalb eines Jahres wegziehen. Der Kläger hatte das tausend Quadratmeter große Grundstück im Jahr 1993 geerbt. Über die die drohende Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Luckenwalde im Jahr 2010 wurde er nicht ordnungsgemäß informiert.
Das Oberlandesgericht teilte mit, dass die landgerichtliche Entscheidung von 2014 rechtskräftig sei. Der Zuschlag für die Zwangsversteigerung sei aufgehoben und der Kläger der wahre Eigentümer des Grundstücks. Zwar seien die Auswirkungen für die Familie „gravierend“, erklärte es weiter. Der Eigentümer habe aber auch das Recht, den Abriss des Hauses zu verlangen, selbst wenn dies mit hohen Kosten verbunden sein sollte.
Das brandenburgische Justizministerium will der Familie helfen. Es kündigte in Potsdam an, dass eine Arbeitsgruppe das Urteil analysieren solle. „Das Land steht hier in der Verantwortung, die durch den Fehler bei der Zwangsversteigerung verursachten materiellen Schäden zu ersetzen“, teilte Justizministerin Susanne Hoffmann mit. Sie sei zuversichtlich, dass zusammen mit der Familie eine „sachgerechte Lösung“ gefunden werde, „durch die weiteres Leid vermieden wird“.
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