OLG urteilt über Zwangsversteigerung: Familie droht Räumung
Ein Behördenfehler hat verheerende Folgen für eine Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin: Weil das Amtsgericht Luckenwalde ein Grundstück im Jahr 2010 unrechtmäßig bei einer Zwangsversteigerung angeboten hatte, muss die Familie als Käufer nun das Grundstück dem ursprünglichen Eigentümer zurückgeben und das darauf selbst errichtete Haus auf eigene Kosten abreißen, wie das Oberlandesgericht Brandenburg am Donnerstag im Urteil...
Das Landgericht Potsdam entschied daraufhin im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Eigentümer in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Kläger weiterhin Eigentümer des Grundstücks, das er 1991 von seiner verstorbenen Tante geerbt hatte.
Das Justizministerium reagierte prompt: Es sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die das Urteil umfassend analysieren werde, teilte das Ministerium nach dem Urteil mit. Ziel sei, Amtshaftungsansprüche wegen des Behördenfehlers außergerichtlich zu klären. Das Land stehe in der Verantwortung, die durch den Fehler bei Gericht verursachten materiellen Schäden zu ersetzen, sagte Justizministerin Susanne Hoffmann.
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