Berlins Schulsenat hat seine Hausaufgaben nicht gemacht: Bei Quereinsteigern in den Lehrerberuf fehlt für die Ausbildung eine rechtliche Grundlage, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht.
Sogenannte Quereinsteiger füllen seit Jahren die riesigen Personallücken. Von im Schuljahr 2021/22 eingestellten 2886 Kräften waren nur 1526 klassisch ausgebildet – und 790 Quereinsteiger. Also Menschen mit Uni-Abschluss in einem Bereich, der einem Unterrichtsfach entspricht. Was ihnen fehlt , holen sie parallel zu ihrer Arbeit mit weniger Unterrichtsstunden nach.
Bei der Behörde ging man davon aus, ein Arbeitsvertrag mit bestimmten Verabredungen würde reichen. Auch haben nicht alle Bundesländer solche Gesetze. Ihr Erfolg vor Gericht nützt der Biologin aber nichts: Denn es fehlt nicht nur die Grundlage für ihr Scheitern bei der Prüfung, sondern auch für den Anspruch auf Fortsetzung des Studiums. Ähnlich treffen könnte es fünf weitere Quereinsteiger.
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