Datenschutz: Bundespressamt klagt gegen Verbot des Facebook-Auftritts facebook DSGVO
, dass ein datenschutzkonformer Betrieb nicht möglich wäre. Das Kernargument: Facebook sammelt Nutzerdaten, die auch Betreiber von Fanseiten in Teilen auswerten können. Daher sind nach Ansicht der Datenschützer sowohl der Facebook-Mutterkonzern Meta als auch der Fanseiten-Betreiber datenschutzrechtlich verantwortlich.
Dementsprechend müssten auch die Betreiber eines Facebook-Auftritts – wie das Bundespresseamt im Fall der Bundesregierung – nachweisen, dass die DSGVO eingehalten wird. Das ist etwas, was praktischDaher hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber das Bundespresseamt am 22. Februar aufgefordert, die Facebook-Seite der Bundesregierung abzuschalten. „“, so Kelber. Auch er finde es wichtig, dass der Staat über soziale Medien Informationen teile.
Dagegen wehrt sich nun das Bundespresseamt. Die entsprechende Klage wurde beim Landgericht Köln eingelegt, bestätigte eine Sprecherin der Bundesregierung auf Anfrage von. Diese Facebook-Seite sei ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit, die Bundesregierung erfülle damit den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Bürger über die Arbeit zu informieren. Und das müsse über Medien geschehen, die Bürger auch tatsächlich nutzen.
Mit dem Gerichtsverfahren will man nun Klarheit schaffen. Nach Ansicht des Presseamts ist allein Facebook datenschutzrechtlich verantwortlich. Dementsprechend wären auch nicht die Betreiber die Einhaltung der DSGVO und Datenschutz-Mängel verantwortlich.eine externe Anwaltskanzlei. Die Facebook-Seite soll bis zum Ende des Verfahrens weiterlaufen.
Wie lange das Verfahren dauert, lässt sich noch nicht abschätzen. Möglich ist sogar, dass es vor dem Europäischen Gerichtshof landet. Womöglich klärt es sich aber schon vorher. Das wäre der Fall, wenn Facebook am geplanten EU-US-Data Privacy Framework teilnimmt oder die Auflagen der Datenschutzbehörden erfüllt.
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