1972 wurde er wegen zweifachen Mordes zur Höchststrafe verurteilt, seit Jahrzehnten sitzt er in Haft. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Fall des fast 80-Jährigen erneut geprüft werden muss.
Nach so langer Haft habe der grundsätzliche Freiheitsanspruch großes Gewicht. Es erscheine nicht ausgeschlossen, dass das Risiko neuer Sexualstraftaten »auf das unvermeidbare Mindestmaß« beschränkt werden könne.
Der inzwischen fast 80-Jährige war 1970 in Mainz nachts in ein Haus eingestiegen, weil er Geschlechtsverkehr mit einer dort lebenden jungen Frau wollte. Als deren Mutter aufwachte, tötete er sie mit einem Messer. Anschließend drang er ins Schlafzimmer der Tochter ein, die ihn abwies und um Hilfe schrie – er erstach sie ebenfalls. Nach zwei Jahren in Untersuchungshaft wurde der Mann 1972 zu lebenslanger Haft wegen zweifachen Mordes verurteilt. Das Urteil gilt als umstritten .
In Karlsruhe ging es um zwei Anträge auf Aussetzung des Strafrests zur Bewährung, die der Mann zuletzt vergeblich gestellt hatte. Land- und Oberlandesgericht Koblenz erkannten zwar an, dass er sich in jüngster Zeit im offenen Vollzug bewährt habe. Wegen der fehlenden Aufarbeitung der Taten hatten aber beide Gerichte Bedenken.
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