Nach dem milliardenschweren Bilanzbetrug bei Wirecard hat die Abschlussprüferaufsicht nun Konsequenzen gezogen: Der Wirtschaftsprüfkonzern EY muss Strafe zahlen und wird in seinen Geschäften eingeschränkt. Denn EY soll Berufspflichten verletzt haben.
hat die Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde Apas ihr bisher umfangreichstes Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young durchgeführt. Neben Geldbußen für EY und beteiligte Prüfer wurde erstmals ein sogenanntes Wettbewerbsverbot verhängt. EY darf nun zwei Jahre lang bestimmte Aufträge nicht annehmen.
Neben einem Bußgeld von 500.000 für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und mehrere ihrer Prüfer ist vor allem das Wettbewerbsverbot entscheidend. Die Aufsichtsbehörde Apas teilte mit, EY dürfe zwei Jahre lange keine neuen Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse mehr übernehmen. Gemeint sind damit unter anderem börsennotierte Aktiengesellschaften, aber offenbar auch andere besonders wichtige Firmen.
Eine erste Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft EY, deren Deutschland-Sitz in Stuttgart ist, lässt viele Fragen offen. Sollten EY und/oder einzelne betroffene Prüfer gegen Bußgelder und Wettbewerbsverbot Einspruch bei Apas Einspruch einlegen, wird sich zunächst ein gemeinsamer Ausschuss der Aufsichtsbehörde erneut damit befassen.
Andererseits könnte EY sich auch dazu entscheiden, die ausgesprochenen Strafen sofort zu akzeptieren, um den Imageschaden möglichst gering zu halten und die Unsicherheiten zu beenden, die ein jahrelanger Rechtsstreit nach sich ziehen könnte."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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