Bezahlte Ware kommt nicht: Was tun, wenn der Händler oder Dienstleister pleitegeht?
Es ist ärgerlich, passiert aber leider immer mal wieder: Eine Kundin bezahlt noch nicht erbrachte Arbeitsleistungen einer Baufirma. Oder ein Kunde kauft Kleidung oder Möbel bei einem Onlinehändler. In beiden Fällen ist das Geld gezahlt - doch dann meldet das jeweilige Unternehmen Insolvenz an, noch vor Fertigstellung der Bauleistung oder Lieferung der Ware.
Allerdings müssen hierfür die von Paypal angegebenen Voraussetzungen erfüllt sein. "So muss zum Beispiel die Nichtlieferung innerhalb von 180 Tagen nach der Transaktion bei Paypal gemeldet werden", sagt Marja Sterk von der Verbraucherzentrale Bremen. Zudem muss zuvor der Versuch unternommen worden sein, das Problem mit dem Verkäufer zu klären.Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, bestimmt das zuständige Amtsgericht einen Insolvenzverwalter.
Anzumelden sind zum einen geleistete Zahlungen, zum anderen nicht gelieferte Waren oder Dienstleistungen. Ist bereits Geld geflossen, sind der Forderungsanmeldung auch Kopien etwa von Überweisungen beizufügen.
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