Lange Zeit galt: Wer einen positiven Coronatest hat, darf auch nicht zur Arbeit kommen. Doch was gilt nach dem Ende der Isolationspflicht ? Das solltest Du wissen.
Seit Anfang März sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen hierzulande aufgehoben. Die Isolationspflicht für Personen, die Corona positiv sind, gilt inzwischen bundesweit nicht mehr. Doch bedeutet das auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Corona-Test positiv ausfällt, zur Arbeit kommen müssen?
Ja. Denn dort, wo gemäß den landesrechtlichen Verordnungen keine Isolationspflicht mehr besteht, sind Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, zur Arbeit zu gehen, sofern sie symptomfrei sind, so Juristin Anke Marx von der Arbeitnehmerkammer des Saarlandes. Allerdings gibt es Ausnahmen.Im Gesundheitsbereich gelten etwa je nach Bundesland andere Regelungen. Teilweise besteht hier weiterhin ein Tätigkeits- und Betretungsverbot für positiv Getestete.
Generell gilt außerdem nach wie vor: Wer Symptome hat, sollte zu Hause bleiben - und sich seine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen. Bis Ende März 2023 sind Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage per Telefon möglich. Die Krankschreibung kann dann noch einmal um bis zu sieben weitere Tage telefonisch verlängert werden.
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