Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung der Parteienfinanzierung von 2018 gekippt. Das Manöver der Großen Koalition ist damit gescheitert. Ein Text von Chr_Rath.
Karlsruhe hat gesprochen: Die Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung war verfassungswidrig Foto: Uli Deck/dpa
Dagegen klagten 216 Bundestagsabgeordnete von FDP, Grünen und Linken. Die Gründe für die Erhöhung der Parteienfinanzierung seien vorgeschoben, hieß es damals. Hauptgrund sei vielmehr gewesen, der SPD mehr Geld zu verschaffen, weil diese nach ihren damals schlechten Wahlergebnissen sonst hätte massiv sparen müssen.
Dazu kommt, so die Karlsruher Vorgabe von 1992, eine „absolute Obergrenze“ der Parteienfinanzierung. Alle Parteien sollen gemeinsam nur eine bestimmte Maximalsumme erhalten, die normalerweise nur entsprechend der Inflation erhöht werden darf. Eine besondere Erhöhung der absoluten Obergrenze ist nur dann zulässig, wenn sich die Rahmenbedingungen „einschneidend“ ändern.
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