Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis hat die Bundesanwaltschaft einen höheren Strafrahmen gefordert. Damit ist der Deal vorerst geplatzt, berichtet Gianna Niewel aus Koblenz.
. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, 1991 einen Brand in einer Asylbewerberunterkunft in Saarlouis im Saarland gelegt zu haben. 18 Bewohner konnten sich über die Feuerwehrleiter retten, zwei sprangen aus dem Fenster. Im Dachgeschoss aber war der Ghanaer Samuel Kofi Yeboah gefangen. Als die Feuerwehr ihn fand, war seine Haut zu 90 Prozent verbrannt, wenige Stunden später starb er an seinen Verletzungen. Die Anklage deshalb: mehrfacher versuchter Mord und Mord. Peter Werner S.
Mit seinem Angebot hatte das Gericht Bewegung in das Verfahren gebracht. Der mögliche Deal: Wenn der Angeklagte umfassend gesteht, kann er auf eine mildere Strafe hoffen. Bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht wäre das eine Mindeststrafe von fünfeinhalb Jahre. Die Bundesanwaltschaft forderte am Dienstag, diese auf sechseinhalb Jahre zu erhöhen. Damit war der Deal vom Tisch.
Kommt es nun also doch noch zu einem Deal? Gesteht der Angeklagte? Und klären sich die bisher ungeklärten Fragen des Prozesses?Da saß in den vergangenen Wochen zum Beispiel die Hauptbelastungszeugin Diana K.. Sie hatte den Angeklagten 2006 oder 2007 auf einer Grillfeier getroffen, dort soll er von dem Brandanschlag auf das Asylbewerberheim erzählt haben. Er soll gesagt haben:"Das war ich, und sie haben mich nie erwischt." K.
Da saß der Gastgeber der Grillfeier. Er hat den Angeklagten 2002 im Freigängerhaus kennengelernt und auch nach der Haft Kontakt gehalten, beide waren damals Mitglieder in der Saarlouiser Neonazi-Szene. Der Gastgeber sagte, er habe den Satz"Das war ich, und sie haben mich nie erwischt" auf der Feier nicht gehört. Er könne sich auch nicht erinnern, dass in der Szene über den Brandanschlag gesprochen worden sei.
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