Streit um Thüringer Corona-Maßnahmen: Verfassungsgericht schweigt
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Fragen des thüringischen Verfassungsgerichtshofs zu einer-Verordnung des Bundeslands für den November 2020 am Donnerstag für unzulässig erklärt. Das Thüringer Gericht wollte anders entscheiden als das Verfassungsgericht von Sachsen-Anhalt kurz zuvor. Darum fragte es das Bundesverfassungsgericht, welche Rechtsauffassung stimme.
Der thüringische Verfassungsgerichtshof hielt den Erlass der Verordnung vorläufig für zulässig in einer Übergangszeit, die noch von Unsicherheit geprägt war. Im März 2021 entschied aber das Verfassungsgericht von Sachsen-Anhalt, dass die dortige Landesregierung verschiedene Corona-Maßnahmen nicht habe erlassen dürfen. Das thüringische Gericht setzte sein Verfahren daraufhin aus und legte dem Bundesverfassungsgericht seine Fragen vor.
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