Auch eine Sitzung in der Nacht hat die Tarifparteien im öffentlichen Dienst nicht zusammengebracht. Die Gewerkschaften erklärten am Ende des dritten Treffens das Scheitern. Bund und Kommunen haben die Schlichtung eingeleitet. So geht es jetzt weiter.
Die Streikwesten werden erst einmal wieder verpackt – während der Schlichtung herrscht Friedenspflicht. Das gilt auch über Ostern hinweg. Denn das 2011 zwischen Bund, Kommunen und den Gewerkschaften ausgehandelte Verfahren sieht bestimmte Fristen vor.Wer nimmt an einer Schlichtung teil?
Um erfolgreich schlichten zu können, braucht es bestimmte Regeln und Fristen. Im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen haben die Tarifparteien dazu 2011 ein Verfahren beschlossen. Jeder kann es alleine einleiten. Zuvor muss das Scheitern der Gespräche erklärt werden. Jede Seite bestimmt zwölf Mitglieder für die Schlichtungskommission. Außerdem gibt es zwei Unparteiische.
Den Gewerkschaften ist zudem wichtig, dass die unteren Einkommensgruppe mehr profitieren vom Abschluss. Sie würden durch die Inflation auch mehr belastet. Bund und Kommunen haben eher den Mangel an Fachkräften im Blick und wollen diese mit guten Einkommen in den öffentlichen Dienst locken. Eine Schlichtung müsste die Interessen beider Seiten abbilden, soll sie erfolgreich sein. Zuletzt gelang dies 2010.
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