„Wer bereits Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht, hätte weiter Anspruch“, sagt ein Sprecher des Familienministeriums zur geplanten Kürzung des Elterngeldes.
Die Streichung des Elterngeldes für Familien mit hohen Einkommen soll erst ab dem nächsten Jahr greifen.Streichung des Elterngeldes ab einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 Euro
soll nicht rückwirkend, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024 gelten. „Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht, hätte weiter Anspruch darauf“, sagte ein Sprecher des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Sonntag den Funke-Zeitungen. Der Sprecher sprach demnach von „Bestandsschutz“.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch seinen Etatentwurf für 2024 verabschiedet. Der Bundestag soll den Bundeshaushalt dann Anfang Dezember beschließen. Bis dahin ist die Streichung des Elterngeldes für Besserverdiener nur ein Vorschlag des Familienministeriums.Familienministerin Lisa Paus hatte im Spiegel die geplante Senkung der Einkommensobergrenze für das Elterngeld auf 150.000 Euro verteidigt.
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Änderungen beim Elterngeld sollen nicht rückwirkend geltenDie niedrigere Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld soll erst für Geburten ab 1. Januar 2024 gelten. Wer vorher bereits Elterngeld beziehe, werde weiter Anspruch darauf haben, so das Familienministerium.
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