Gegen den Axel-Springer-Verlag hat der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki in einem Rechtsstreit einen Erfolg erzielt. Der Geistliche hatte gegen einen Online-Bericht der Bild-Zeitung geklagt.
hat mit einer Klage gegen „Bild“ einen Erfolg erzielt. Die Zeitung darf bestimmte Äußerungen im Zusammenhang mit der umstrittenen Beförderung eines Pfarrers nicht mehr verbreiten, urteilte das Kölner Landgericht am Mittwoch. Die fraglichen Passagen verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kardinals. Woelki hatte sich mit seiner Klage gegen einen Online-Bericht von „Bild“ gewehrt.
In dem Verfahren war auch Woelki selbst vor Gericht aufgetreten und hatte erneut betont, die Personalakte des Pfarrers nicht gekannt zu haben. Auch die Vernehmung von zwei Zeugen habe die konkreten Beweisfragen nicht bestätigt, urteilte die Kammer. Woelkis Anwalt Carsten Brennecke äußerte sich zufrieden mit dem Urteil. „Das Verfahren hat gezeigt, dass Kardinal Woelki bei der Ernennungsentscheidung des Priesters keine Kenntnis der belastenden Aktenstücke hatte.“ Auch bei früheren Klagen gegen „Bild“ hatte Woelki überwiegend Recht bekommen.
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