Ein möglicher Vergewaltigungs-Prozess gegen den Maddie-Verdächtigen Christian Brückner in Braunschweig ist geplatzt!
„Durch den BGH ist längst entschieden, dass es zur Begründung eines Wohnsitzes nicht darauf ankommt, wo ein Beschuldigter gemeldet ist. Der Beschuldigte wohnte vor seiner Festnahme im Ausland zuletzt auf seinem Grundstück in Neuwegersleben“, sagt der Verteidiger zu BILD. In dem kleinen Ort in Sachsen-Anhalt besaß Brückner eine verfallene Lagerhalle. Somit wären Staatsanwaltschaft und Gericht in Magdeburg zuständig.
„Aus hier nicht nachvollziehbaren Gründen hat sich die Staatsanwaltschaft Braunschweig an ihre Zuständigkeit geklammert und damit im Falle einer Eröffnung eine Aufhebung durch den Bundesgerichtshof riskiert“, so der Verteidiger weiter. „Dies ist insbesondere aufgrund der Tatsache, dass eine Vielzahl von Zeugen im Falle einer Aufhebung zu sehr belastenden Themen eventuell erneut vor Gericht hätten erscheinen müssen, sehr fragwürdig.
Dass der Haftbefehl aufgehoben wird, bedeutet nun trotzdem nicht, dass Brückner freikommt: Derzeit sitzt der Verdächtige eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung in der JVA Oldenburg ab.Eine Stellungnahme von Staatsanwaltschaft und Landgericht Braunschweig steht noch aus. Ob die Staatsanwaltschaften in Magdeburg oder Frankfurt die Beweislage ebenso gewichten wie die Kollegen in Braunschweig und Brückner anklagen, ist unklar.
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