heise+ | Mit der Drohne in den Urlaub: Was im Ausland und unterwegs zu beachten ist heiseplus Drohnen
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Ganz allgemein lässt sich aber sagen, dass man als Privatperson mit Drohnen mit einem Startgewicht von bis zu 25 Kilogramm in einer Höhe von maximal 120 Metern über Grund im sogenannten "unkontrolliertem Luftraum" und außerhalb von Sperrgebieten wie Flughäfen fliegen darf – allerdings nur auf Sichtweite und in angemessenem Abstand zu Menschen. Wohngrundstücke dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers überflogen werden.
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