Er wurde als Kind in einem katholischen Heim missbraucht. Jahrzehnte keimte bei Manne H. *(64) die Hoffnung auf Entschädigung. Die er als Arbeitsloser auch wirklich gut gebrauchen konnte.
Mit den ganzen Formalitäten jedoch überfordert, bat er den ebenfalls arbeitslosen Kumpel Siggi R. * im Dezember 2020 um Hilfe. Der legte sich gleich ordentlich ins Zeug. Recherchierte, las, telefonierte…
Manne: „Danach hat mich die Angelegenheit erstmal nicht mehr interessiert. Ich hätte nie geglaubt, dass es klappt.“ So erfuhr Manne zunächst nicht, dass der Antrag befürwortet und ihm 35.000 Euro zuerkannt worden waren. Bis ihm das betreffende Bistum Regensburg die Geldüberweisung per Brief mitteilte.
Fest steht, dass sich Siggi die Gesamtsumme in Windeseile am selben und den beiden folgenden Tagen in Teilbeträgen an seinem Bankschalter auszahlen ließ.Die Richterin nahm ihm die behauptete Weiterleitung an Manne nicht ab: „Dagegen spricht die Art und Weise des Abhebens. Warum in bar?“ Das Opfer habe das Formular blind unterschrieben. „Naiv, voller Vertrauen. Auch nicht nachgehakt.“ So habe er von der erfolgten Entschädigungszahlung nur durch Zufall erfahren.
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