Die Richterin sieht den Fall einer Straßenblockade in Berlin als nicht geeignet für ein beschleunigtes Verfahren an. Sie setzt die Verhandlung gegen den Angeklagten aus. Justiz LetzteGeneration
Drei Wochen später kündigte die Staatsanwaltschaft an, künftig mit beschleunigten Verfahren gegen die Aktivisten vorzugehen. Auch um die Behörde zu entlasten, die zu dieser Zeit immerhin 2146 Verfahren unter anderem gegen Straßenblockierer zu bearbeiten hatte, etwa 90 Prozent davon richteten sich gegen Mitglieder der Letzten Generation.
Seither hat die Staatsanwaltschaft 25 Anträge auf beschleunigte Verfahren beim Amtsgericht Tiergarten gestellt. Dort entstanden daraufhin fünf neue Abteilungen für derartige Fälle. Zwei dieser Abteilungen sind derzeit besetzt, eine davon mit Richterin Lola Petersen. 13 der Anträge hatte sie auf dem Tisch, zwei davon lehnte sie bereits vor Eröffnung der Hauptverhandlung ab. Einen Antrag entschied sie jetzt im Gerichtssaal.
Schon bei Prozessbeginn hatte Richterin Petersen erklärt, sie habe bereits bei Eingang der „ganz schön dünnen Akte“ im Fall Julian L. ihre Zweifel gehabt, ob sich die Sache für ein beschleunigtes Verfahren eigne, die Frage aber zu dieser Zeit noch ganz knapp bejaht. Sie habe die Beweisaufnahme abwarten wollen und gedacht, die Schwächen der Dokumentation könnten in der Verhandlung ausgeglichen werden.
Verteidiger Tobias Krenzel zeigte sich nach der Entscheidung zufrieden. Er sagte, die Staatsanwaltschaft sei mit dem Versuch, gegen einen Klimaaktivisten ein beschleunigtes Verfahren durchzuziehen, gegen die Wand gefahren. In einem solchen Fall müsse richtig ermittelt werden. Man könne nicht einfach mit dem Schwamm drübergehen, nur weil es so viele Blockadeaktionen gibt.
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