Durch ihr Alter bedrohe der Klimawandel sie besonders: Schweizer Seniorinnen sind mit einer Klimaklage vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Möglicherweise führt das zu Grundsatzurteilen.
Die Seniorinnen argumentieren, dass sie durch ihr Alter besonders durch den Klimawandel gefährdet sind, beispielsweise wegen extremer Hitzewellen. Ebenfalls am Mittwoch wurde auch der Fall eines französischen Bürgermeisters verhandelt, der für die Einhaltung der Pariser Klimaziele klagt. Später im Sommer gehen außerdem portugiesische Jugendliche gegen 33 Mitgliedstaaten des Europarats vor.
»Der EGMR hat sich zwar zuvor schon mit Umweltemissionen – Lärm oder Luftverschmutzung – auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes«, sagte die Völkerrechtlerin Birgit Peters von der Universität Trier. Deswegen wird das Verfahren zur Klage der Klimaseniorinnen mit besonderer Spannung erwartet.
Sollten die Klimaseniorinnen gewinnen, würde das zunächst nur die Schweiz binden. Aber: Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum und ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Zum Europarat gehören die EU-Staaten, aber auch andere große Länder wie die Türkei oder Großbritannien. Spräche sich dieses supranationale Gericht nun etwa für strengere Vorgaben beim Klimaschutz aus, hätte das große Signalwirkung.
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