Kleben geht nicht: Wie München das Versammlungsverbot begründet

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München macht ernst: Um Verzögerungen bei Notfalleinsätzen wegen Klimaprotest|en zu verhindern, sind ab Samstag Versammlungen mit Festklebe-Aktionen auf über 300 Straßen und Autobahnen im Stadtgebiet verboten - für einen Monat. Wie ist die Begründung?

der Gruppe "Letzte Generation" in München macht. Denn es sei festzustellen, dass sich die Aktivistinnen und Aktivisten "weder an die Anzeigepflicht im Versammlungsrecht noch an den für Versammlungen geltenden Rahmen halten wollen", hieß es in einer Mitteilung.Münchner Altstadtring

nahe des Stachus vom vergangenen Montag hatte die Stadt Kritik aus der Bayerischen Staatsregierung einstecken müssen: Weil sie die erstmalige Ankündigung der Aktion durch die "Letzte Generation" als Quasi-Anmeldung eingestuft und sie folglich als Demonstration nach dem Versammlungsrecht eingestuft hatte. Die Staatsregierung war der Auffassung, diese Art Klimaproteste müssten von vornherein als strafbare Handlungen gewertet werden.

Dennoch hatte das Münchner Kreisverwaltungsreferat einen Versammlungsbescheid erlassen, diesen aber an strenge Auflagen geknüpft: nur zehn Minuten auf die Fahrbahn und sich dort keinesfalls festkleben. Doch die Demonstrierenden hielten sich nicht daran. Die Polizei löste ihre festgeklebten Hände vom Asphalt und die Versammlung auf - wie so oft in den vergangenen Wochen.

Stadt und Polizei hätten zuvor versucht, "dem hohen Gut der Versammlungs- und Meinungsfreiheit einen angemessenen Raum zu geben und dabei gleichzeitig durch entsprechende Auflagen die Erfordernisse der Gefahrenabwehr umzusetzen, wie dies stets bei allen anderen Versammlungen praktiziert wird".

Jetzt hat dies München pauschal getan - per Allgemeinverfügung. Und das bedeutet, "dass sowohl das Veranstalten von als auch die Teilnahme an solchen Versammlungen und Protestaktionen verboten ist. Der Aufruf zur Teilnahme an einer untersagten Versammlung ist strafbar", schreibt die Stadt in ihrer Allgemeinverfügung. Sie gilt von

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