Das Bundesverfassungsgericht kippt Leistungssenkungen für Menschen in Sammelunterkünften. Sie wirschafteten nicht „aus einem Topf“, so die Begründung.
Wer hier wohnt, bekommt etwas mehr Geld: Flüchtlingsunterkunft in Freiburg Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Seit einer Gesetzesänderung im September 2019 bekommen Flüchtlinge, die in Sammelunterkünften und Heimen leben, allerdings zehn Prozent weniger Geld, derzeit also 404.10 Euro. Begründung: sie könnten beim Einkaufen, Kochen und Putzen gemeinsam wirtschaften. Wer Familienpackungen nutzt, braucht weniger Geld. Auch alleinstehende Flüchtlinge werden damit behandelt wie Ehepaare, die gemeinsam in einer Wohnung leben.
Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Sri Lanka, der seit 2014 in Deutschland lebt. Sein Asylantrag ist abgelehnt, er war dann geduldet und hat inzwischen ein Aufenthaltsrecht. 2019 lebte er in einer Unterkunft mit sieben weiteren Männern zusammen, vier kamen aus Eritrea und je einer aus Guinea, Somalia und dem Irak. Sie teilten nichts.
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