Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) wollen von den Remmos rund 90 Millionen Euro. In einem Schadensersatz-Verfahren sollten die geständigen Einbrecher zusammen mit den Haftstrafen genau zu dieser Summe verurteilt werden. Doch das lehnte das Landgericht ab.
Der Vorsitzende Strafrichter Andreas Sigel verhängte neben den milden Haftstrafen nur eine Schadensersatzpflicht dem „Grunde nach.“ Damit sind sie zwar schadensersatzpflichtig, doch die Höhe muss aber erst in einem Zivilprozess festgelegt werden.
zum Schadensersatz verpflichtet sind, woher sollen die Millionen kommen? Es ist unklar, ob bei den Verurteilten etwas zu holen ist.Foto: Sebastian Kahnert/Pool via REUTERS Ein Insider: „Fahren solche Personen teure Autos, sind sie meist auf andere Leute zugelassen.“ Wahrscheinlichkeit auf Schadensersatz ist daher „äußerst gering“. Besitzen die verurteilten Remmos kein Vermögen, dann kann ihnen auch nichts weggenommen werden.
SKD-Sprecher Holger Liebs: „Die SKD wollen die Juwelen so schnell wie möglich der Öffentlichkeit präsentieren und die Freude über die Rückkehr mit unserem Publikum teilen. Das können wir aber erst, wenn auch die Juwelen vom Gericht wieder freigegeben sind. Wann dies der Fall sein wird, wissen wir noch nicht.
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