Kabinett befasst sich mit Eckpunkten: So soll die Cannabis-Freigabe ablaufen

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Kabinett befasst sich mit Eckpunkten: So soll die Cannabis-Freigabe ablaufen
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Am Mittwoch soll das Bundeskabinett die Eckpunkte von Gesundheitsminister Karl Lauterbach für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland verabschieden.

Synthetisch hergestellte Cannabinoide sollen nicht zugelassen werden. „Erlaubt werden Darreichungsformen zum Rauchen, Inhalieren, zur nasalen und oralen Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays und Tropfen“, heißt es in den Eckpunkten. „Eine Erweiterung auf sogenannte Edibles wird spätestens im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes geprüft.

Zudem ist eine Tilgung laufender Strafverfahren geplant. „Mit Inkrafttreten der geplanten Neuregelung sollen laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden“, heißt es in den Eckpunkten. Umsätze aus Verkäufen von Genusscannabis sollen der Umsatzsteuer unterliegen. Daneben ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer vorgesehen.Foto: shutterstock.

Die Kabinettsbefassung ist ein Zwischenschritt. Ein konkreter Gesetzentwurf soll erst kommen, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt. Dies ist jedoch unwahrscheinlich, bislang sind EU-Recht und Cannabis-Legalisierung nicht ohne weiteres vereinbar. An den bisher geplanten Regelungen kann sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zudem noch viel ändern.

Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein, rechnete indes nicht mit einer schnellen Umsetzung eines Gesetzgebungsverfahrens. „Denn die größte Hürde bleibt nach wie vor das internationale und das EU-Recht“, sagte er. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker habe sich bereits eindeutig gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen und vor den gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums gewarnt.

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