Gutverdiener zahlen den Solidaritätszuschlag weiter

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Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag für rechtens. Aber folgt auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dieser Logik? Dem geht RWais nach.

Der Solidaritätszuschlag wird seit Juli 1991 erhoben und war in dieser Zeit nur für zwei Jahre ausgesetzt. Zunächst hatte er 7,5 Prozent der Steuerschuld betragen, 1998 wurde der Satz auf 5,5 Prozent gesenkt. Seit dem Jahr 2021 bezahlen ihn nur noch die oberen zehn Prozent der Steuerzahler: Beschäftigte oder Selbstständige mit einer Steuerlast von 17.500 Euro und mehr im Jahr bei Alleinstehenden und 35.000 Euro bei Verheirateten.

Für viele Betriebe des Handwerks ist der Solidaritätszuschlag nach den Worten ihres Verbandspräsidenten Holger Schwannecke eine zusätzliche Belastung neben der ohnehin hohen Gewinnbesteuerung in Deutschland. Da der"Soli" weiterhin generell auf die Körperschaftsteuer erhoben werde, schulterten die Handwerker sogar den überwiegenden Teil des Gesamtaufkommens.

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