Seit 2020 betreibt das BMG das Gesundheitsportal 'gesund.bund.de' mit einer eigenen Redaktion. Jetzt muss das Portal abgeschaltet werden.
Wirklich überraschend kam das Urteil nicht: Das Landgericht Bonn hat heute entschieden, dass das nationale Gesundheitsportal"gesund.bund.
de", das vom Bundesministerium für Gesundheit seit 2020 mit einer eigens eingerichteten Redaktion betrieben wird, gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstößt. Weil es dadurch in direkte Konkurrenz zu vergleichbaren Angeboten wie etwa apotheken-umschau.de des Wort & Bild Verlages tritt, hatte dieser geklagt – und nun Recht bekommen. Die Weiterführung des Portals wurde im Urteil untersagt.
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