Wegen Tod eines Flüchtlings: Gericht verurteilt Ungarn zu 40.000 Euro Strafe
Der Kläger gab an, dass ungarische Grenzschützer sie zurück nach Serbien drängen wollten. Sie hätten Tränengas eingesetzt und Steine geschmissen, außerdem seien Polizeihunde auf den Flüchtling losgelassen worden, als er versucht habe, ans Ufer zu gehen. Sein Bruder sei beim Versuch, an das serbische Ufer zurückzuschwimmen, ertrunken. Ungarn bestritt diese Darstellung.
Der Mann machte eine Verletzung des Rechts auf Leben geltend und, dass die Behörden den Fall nicht angemessen untersucht hätten. Der Gerichtshof gab ihm in seinem Urteil nun teilweise recht. Die Behörden seien ihrer Verpflichtung, das Leben des Mannes hinreichend zu schützen, nicht ausreichend nachgekommen. Ungarn muss nun 34.000 Euro Schadenersatz zahlen und die angefallenen 5600 Euro an Verfahrenskosten übernehmen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und wurde auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 gegründet. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.
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