Gericht lässt Frankfurter Konzert von Roger Waters zu

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Roger Waters darf laut einem Gerichtsbeschluss in Frankfurt auftreten. Die Stadt und das Land Hessen wollen sein Konzert in der Festhalle wegen Antisemitismusvorwürfen verhindern.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts können die Parteien noch Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Auf der „Roger Waters - This is not a drill“-Tour gastiert der Künstler auch in München, Berlin, Hamburg und Köln. An den geplanten Auftritten gibt es seit Monaten Kritik.

Waters wird unter anderem kritisiert für seine Nähe zur BDS-Kampagne , die zum Boykott des Staates Israel und seiner Güter wegen der Palästina-Politik aufruft. Bei Konzerten ließ er Ballons in Schweineform mit einem Davidstern aufsteigen.Bereits im März hatte die Stadt München entschieden, das Waters-Konzert in der dortigen Olympiahalle nicht zu verbieten.

In Köln hatten sich mehrere Stadtrat-Fraktionen, die Synagogen-Gemeinde Köln sowie verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen gegen das Konzert ausgesprochen - der Veranstalter hält aber trotz des öffentlichen Protests daran fest. Die Stadt plant am Tag vor dem Konzert eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung, mit der sie „Stellung gegen Antisemitismus“ beziehen will.

Auch Hessens Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker hatte die Absage des Frankfurter Konzerts gefordert. Waters habe sich in den zurückliegenden Jahren „immer mehr zu einem hasserfüllten Gegner des Staates Israel entwickelt“, sagte er schon im November 2022. Er nutze seine Bekanntheit, „um in diffamierender Weise gegen den jüdischen Staat zu hetzen und dessen Legitimation in Frage zu stellen“. Waters sei „ein schlimmes Beispiel für aggressiven, israelbezogenen Antisemitismus“.

Der Gießener Rechtswissenschaftler Maximilian Roth erklärte am Montag, dass die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts aus juristischer Sicht so zu erwarten war - gerade mit Blick auf die weit zu fassende Kunstfreiheit. Er gehe aber davon aus, dass Stadt und Land Einspruch einlegen werden. dpa

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