Nach einer Corona-Impfung des Herstellers Astra Zeneca erkrankt eine Frau schwer und verliert einen Teil ihres Darms. Das Oberlandesgericht Bamberg fordert nun ein Gutachten ein, um zu klären ob ausreichend über Nebenwirkungen informiert wurde.
Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat das Oberlandesgericht Bamberg Zweifel daran erkennen lassen, ob der beklagte Hersteller Astra Zeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hat. Der Senat gehe derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff von Astra Zeneca geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers dargestellt gewesen wäre, teilte das Gericht mit.
Eine 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken klagt gegen den Impfstoffhersteller auf Schadenersatz. Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Der Anwalt der Frau bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als Etappensieg.
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Von Astra Zeneca fordert sie mindestens 250 000 Euro Schmerzensgeld sowie 17 200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600 000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.
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