Gericht: Anklebe-Verbot für Klima-Kleberin muss konkret sein

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Gericht: Anklebe-Verbot für Klima-Kleberin muss konkrete Straßen benennen

Sonst ist dieses Verbot mit der Androhung eines hohen Zwangsgeldes rechtlich nicht zulässig. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht, wie am Montag mitgeteilt wurde.

Die Polizei hatte einer Demonstrantin im Dezember 2022 verboten, sich bis Juni 2023 erneut bei Straßenblockaden festzukleben oder sich anders mit der Straße oder Personen zu verbinden. Zugleich drohte sie ein Zwangsgeld von 2000 Euro an. Die Frau war bei Blockaden derimmer wieder festgenommen worden. Sie gefährde die Allgemeinheit, so die Polizei.

Die Frau zog dagegen vor Gericht und war zunächst erfolgreich. Das Verwaltungsgericht gab ihrem Eilantrag statt – allerdings nur, weil die Polizei die betroffenen Straßen nicht präzise bestimmt hatte. Genannt wurden „die Straßen des übergeordneten Straßennetzes “. Die entsprechende Anlage sei zu verkleinert gewesen, so dass „nicht klar zu entnehmen sei, welche Straßen im Einzelnen hiervon erfasst werden sollten“, so das Gericht.

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