Gemeinsame Stellungnahme der Berliner Strafjustiz zu den Silvestervorkommnissen
Die Ereignisse der Silvesternacht zeigen ein ungeahntes und nicht hinnehmbares Maß an Aggressivität gegenüber ausgerechnet denjenigen, deren Ziel und Aufgabe es ist, für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger Berlins zu sorgen. Die Aufgabe der Berliner Strafjustiz ist es, auf das bei den Ausschreitungen gezeigte strafbare Verhalten angemessen zu reagieren.
Das nunmehr wieder viel diskutierte „Neuköllner Modell“, ein Unterfall des vereinfachten Jugendverfahrens, trägt seit Jahren dazu bei, dass in Jugendstrafverfahren die Strafe „auf dem Fuße“ folgt und damit dem Erziehungsgedanken Rechnung getragen wird. Es wird seit dem 1. Juni 2010 auch über Neukölln hinaus stadtweit angewandt. In Fällen des vereinfachten Jugendverfahrens liegen zwischen Anzeigenerstattung und Urteil etwa vier bis acht Wochen.
Das Neuköllner Modell und allgemein das vereinfachte Jugendverfahren eignet sich per se nur für Jugendliche, die wegen eines einfach gelagerten Sachverhalts der einfachen bis mittleren Kriminalität beschuldigt werden. Sobald umfangreichere Ermittlungen erforderlich werden, ist es rechtsstaatlich nicht zulässig, kurzfristige Hauptverhandlungen auf Kosten sorgfältiger Ermittlungen und unter Verkürzung der strafprozessualen Rechte der Beschuldigten durchzuführen.
Bei den Silvestervorkommnissen handelt es sich im Übrigen weder um ein neues, noch um ein berlintypisches Phänomen. Die bei derartigen Vorkommnissen aufgeworfene Problematik ist mannigfaltig – und wirft insbesondere soziale und bildungspolitische Fragen auf.
Dr. Bernd Pickel, Präsident des Kammergerichts Berlin: „Sobald die ersten Anklagen bei unseren Strafgerichten eingegangen sind, werden sich unsere Richterinnen und Richter auch diesen Strafverfahren entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit der gebotenen Gründlichkeit und dem nötigen Augenmaß zügig widmen.“„Aufgabe der Strafjustiz ist die angemessene Reaktion auf ein strafbares Verhalten.
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