Gefördertes Wohnen mit höherem Gehalt möglich – doch Grundproblem bleibt

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Gefördertes Wohnen mit höherem Gehalt möglich – doch Grundproblem bleibt
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Der Hamburger Senat hat am Dienstag eine Einkommensanpassung für gefördertes Wohnen vorgenommen. Wer einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchte, darf

mehr verdienen als das bislang der Fall war. Diese an sich gute Nachricht behebt jedoch nicht das grundlegende Problem: Selbst mit dem begehrten Schein hat man noch lange keine Wohnung. Diese fehlen nämlich an allen Ecken und Enden, auch wenn Hamburg im Bundesvergleich im Schnitt die meisten Sozialwohnungen aufweist.

Die gute Nachricht zuerst: Wer eine geförderte Wohnung beziehen möchte, darf ab 15. April mehr verdienen als bisher. Die neue Verordnung legt für den ersten Förderweg fest, dass Mieterinnen und Mieter mit einem Jahresbruttoeinkommen, das bis zu 60 Prozent über dem im Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Basiswert liegt, eine Sozialwohnung beziehen dürfen. Bisher lag diese Grenze bei 45 Prozent.

„Wir ermöglichen, dass ein Teil der derzeit berechtigten Haushalte trotz gestiegener Einkommen weiterhin einen Wohnberechtigungsschein erhält und erweitern den Berechtigtenkreis um Menschen mit mittleren Einkommen“, so Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen. „Damit liegt zukünftig über die Hälfte der Miethaushalte Hamburgs innerhalb der Einkommensgrenzen und hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.

Die Einkommensgrenzen im Überblick: Im ersten Förderweg erhalten Ein-Personen-Haushalte künftig ab einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 28.500 Euro einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt der Grenzwert bei einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 42.200 Euro, ein Drei-Personen-Haushalt darf bis zu 53.800 Euro verdienen und für einen Vier-Personen-Haushalt liegt die neue Grenze bei bis zu 65.500 Euro.

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