Gaspreis-Erhöhung: Nur die wenigsten Kunden kennen den „Vorbehalts-Kniff“

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Gaspreis-Erhöhung: Nur die wenigsten Kunden kennen den „Vorbehalts-Kniff“
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Rechte bei Preiserhöhung: Nur die wenigsten Gaskunden kennen den „Vorbehalts-Kniff“

Die von den Energie- und Gasversorgern angekündigten und schon umgesetzten Tariferhöhungen betragen zum Teil 50 bis 100 Prozent - Tendenz steigend. In einigen Fällen hat der Teuerungsschritt zu einer Verdoppelung der Abschläge geführt. Weiteres Ungemach droht angesichts der Tatsache, dass die Weitergabe der gestiegenen Gaspreise an die Verbraucher zeitverzögert erfolgt.

Kunden sollten sich spätestens jetzt schlaumachen, welchen Vertrag sie haben und welchen Tarif sie gewählt haben. Zu unterscheiden ist nämlich zunächst zwischen den sogenannten Grundversorgern, das sind Energieversorgungsunternehmen, die ihre Kunden ohne Vertrag beliefern - und den Energieversorgungsunternehmen, die mit ihren Kunden einen Tarif ausdrücklich vereinbart haben. In diesem Vertrag sind Laufzeit und Preis für die Versorgung festgelegt.

Hat auch Ihr Versorger die Strom- oder Gaspreise drastisch erhöht? Sind Sie sich unsicher, ob alles mit rechten Dingen zugeht? Schreiben Sie uns an [email protected]!Empfänger einer Benachrichtigung über die beabsichtigte Gaspreiserhöhung müssen sich fragen, ob sie denkönnen.

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