Harte Hand bei Klimaaktivisten?: Ein Stau rechtfertigt keine Haftstrafe
Schon gar nicht, wenn man das meist fehlende Vorstrafenregister und die Motivation der Aktionen miteinbezieht. Denn auch das gehört zum Schuldgrundsatz: Bei der Strafzumessung spielt es eine Rolle, ob die Aktivisten 100.000 Euro für sich selbst erpressen oder die Welt vor der Klimakrise retten wollen. Das hat nichts mit mangelnder Härte der Justiz oder persönlichen Präferenzen der Richter zu tun, sondern ist Prinzip des Rechtsstaats.
Das Hauptargument der Befürworter harter Strafen für die Klimaaktivisten ist die Wiederholungs- und viel zitierte Radikalisierungsgefahr. Alexander Dobrindt sprach gar von einer sich bildenden "Klima-RAF". Kleiner hatte es der CSU-Politiker wohl nicht.
Natürlich steht es jedem, der schon einmal wegen der Klimaaktivisten einen Termin verpasst hat, frei, seinem Ärger Luft zu machen. Ebenso Kunstliebhabern und all jenen, für die bei Sekundenkleber und Kartoffelbrei eine rote Linie überschritten ist. Nur hat diese Moral eben wenig mit dem Strafrecht zu tun. Im Gegenteil: Der Staat muss sie sogar weitgehend ausblenden -aus zwei Gründen.
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