„Tag X“: Eileintrag gegen Demoverbot in Karlsruhe gescheitert
Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot der linksradikalen „Tag X“-Demonstration in Leipzig ist gescheitert. Der Eilantrag mit einer Verfassungsbeschwerde sei mit Beschluss vom Samstag nicht zur Entscheidung angenommen worden und damit für das Gericht gegenstandslos, teilte ein Sprecher in Karlsruhe mit.
In linken Kreisen war bundesweit für die Solidaritäts-Demonstration am Samstag um 17.00 Uhr mobilisiert worden. Anlass ist das Urteil gegen die Studentin Lina E. und drei Mitangeklagte wegen Überfällen auf vermeintliche oder tatsächliche Neonazis. Die 28-Jährige war am Mittwoch vom Oberlandesgericht Dresden wegen linker Gewalttaten zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Die Polizei bereitete in Vorahnung drohender Ausschreitungen einen Großeinsatz vor. Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung zeigte sich angesichts zahlreicher Gewaltaufrufe in sozialen Medien besorgt um die Sicherheit in der Messestadt. mit. In den Stunden danach habe sich die Lage dann aber beruhigt, die Polizeipräsenz sei am Morgen wieder etwas zurückgefahren worden.Die Polizei bereitet sich wie geplant auf einen Großeinsatz in Leipzig im Zusammenhang mit Demonstrationen für die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. vor. „Wir haben unsere Gefahrenprognose unabhängig vom Ausgang des Verfahrens erstellt“, sagte eine Sprecherin der Polizeidirektion Leipzig am Donnerstag auf Anfrage.
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