Deutsche Bahn kritisiert Beschluss des Bundeskartellamts zu Online-Vertriebsplattformen DeutscheBahnAG Verkehr News
Mit großem Unverständnis hat die Deutsche Bahn den heutigen Beschluss des Bundeskartellamts zur Kenntnis genommen, in dem von der DB zahlreiche Änderungen ihres Vertriebsmodells verlangt werden. Hintergrund des Verfahrens sind Beschwerden einzelner internationaler Online-Vertriebsplattformen.
Der nun erlassene Beschluss geht jedoch weit über die ursprünglichen Forderungen hinaus. Er verpflichtet die DB, Online-Plattformen für den Verkauf von DB-Fahrscheinen zu vergüten, selbst wenn deren Leistungen aufgrund sehr gut ausgebauter eigener DB-Vertriebskanäle keinen Mehrwert für die DB bieten.
ften und Fonds. Zudem verpflichtet der Beschluss die DB unter anderem auch, ihre markenrechtlich geschützten Begriffe und Vertriebskanalbezeichnungen wie „DB Navigator“ und „bahn.de“ für das Suchmaschinenmarketing der Online-Plattformen freizugeben. Die Folge: Suchen Kund:innen beispielsweise nach dem Begriff „bahn.de“, landen sie künftig unter Umständen auf der Seite einer Online-Plattform.
Der Beschluss des Bundeskartellamts hat weitreichende wirtschaftliche Folgen für die DB. Den hohen Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stehen keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber. So verfügt die DB mitund der App DB Navigator selbst über leistungsstarke und erfolgreiche Vertriebsplattformen, in deren Ausbau sie weiter investieren möchte.
Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein. Die DB wird Rechtsmittel gegen den Beschluss des Bundeskartellamts einlegen.
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