Das Corona-Notlagegesetz für Kommunen in Brandenburg ist nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts mit der Landesverfassung unvereinbar. Das Verfassungsgericht Brandenburg erklärte in einem Beschluss (Az.: VfGBbg 10/21) nach Mitteilung vom Freitag, dass das Gesetz von 2020 unter anderem gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoße. Damit gab das Gericht einer Klage der AfD-Landtagsfraktion Recht.
Der Landtag hatte im April 2020 beschlossen, dass die Vertretungen in Gemeinden, Städten und Landkreisen in Ausnahmefällen Entscheidungen auch auf die kleineren Hauptausschüsse übertragen oder Beschlüsse im schriftlichen Umlauf verfahren fassen dürfen.
Die Parlamente konnten befristet auch per Video- und Telefonkonferenzen tagen. Das Gesetz ermächtigte den Innenminister während der Notlage, durch den Erlass von Rechtsverordnungen von Vorschriften der Kommunalverfassung abzuweichen. Es wurde verlängert und galt bis zum 30. Juni 2021.Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin
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