Gleiche Beschäftigung, aber unterschiedlich bezahlt? Das ist leider immer noch nicht die Ausnahme. Ein Urteil gibt jedoch Hoffnung. GenderPayGap
Verhandelt wurde vom Achten Senat des BAG wegen Entgeltdiskriminierung über mehrere Jahre. Er sollte prüfen, ob es sich um einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz handelte – und bejahte das. Unterstützt wurde die Klägerin von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Nur wenige Frauen würden diesen langwierigen Weg gehen, sagen auch Gewerkschafterinnen.
Ein Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts und damit Equal Pay sind durch das Gleichbehandlungsgesetz, das Entgelttransparenzgesetz und das Grundgesetz geregelt. Nur objektive, geschlechtsneutrale Gründe wie Qualifikation oder Berufserfahrung können bei gleicher Tätigkeit eine unterschiedliche Bezahlung rechtfertigen.
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bezeichnete das Entgelttransparenzgesetz, das seit 2017 für mehr Gleichheit sorgen soll, als zahnlosen Tiger. „Die Hürden für Gehaltsauskünfte sind zu hoch, und es sind keine Sanktionen vorgesehen“, sagte Hannack der Deutschen Presse-Agentur. „Der Benachteiligung von Frauen in Deutschland sind noch immer Tür und Tor geöffnet.
Ähnlich sieht es Lincoln: „Das Gesetz ist zu schwach, um Frauen zu schützen.“ Nach dem Transparenzgesetz bestünden Auskunftsrechte zum Gehalt nur in Unternehmen ab 200 Beschäftigten. Sie hoffe auf eine neue Richtlinie der EU voraussichtlich im Sommer, die mehr Transparenz bei der Bezahlung von Frauen schaffen könnte.
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