Brandenburg verbietet Wasserentnahme aus Seen und Flüssen

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Die Stadt Brandenburg an der Havel hat den Einwohnern die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder Ableiten verboten. Die Allgemeinverfügung trete am Donnerstag in Kraft und gelte bis zum 30. September, hieß es in einer Pressemitteilung der Stadt vom Mittwoch. Mit dem Verbot solle dem erheblichen Absinken des Wasserstandes der Seen und Teiche entgegengewirkt werden.

Nach der extremen Trockenheit der vergangenen Jahre habe laut Mitteilung die „anhaltend warme und trockene Wetterlage erneut in den Fließgewässern zu sehr geringen Durchflüssen geführt“. In einigen Gewässern sei sogar der „ökologisch notwendige Mindestabfluss nicht mehr gegeben“. Da Niederschläge aktuell ausbleiben und die Temperaturen ansteigen, sinke der Grundwasserspiegel stetig.

Zusätzlich zum Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wird mit der Allgemeinverfügung das Bewässern privater Grün- und Gartenflächen mit Grundwasser auf die Zeit von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr begrenzt. „Ausgenommen vom Verbot sind Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund.“

Auch in der Gemeinde Panketal am Rande Berlins dürfen die Menschen von April bis September zu bestimmten Zeiten ihre Gärten nicht bewässern und Pools befüllen. Wie im vergangenen Jahr gelte das zwischen 17.00 und 21.00 Uhr, sagte jüngst Bürgermeister Maximilian Wonke. Eigentlich sollte diese Regelung dafür sorgen, dass das Wasserwerk in Spitzenzeiten nicht überlastet werde.

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