Offen sind nach den Angaben derzeit 164 Verfahren. 130 Fälle seien eingestellt worden, etwa weil Beweise nicht ausreichen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt meist eine Ahndung der Taten durch einen Strafbefehl, also ohne mündliche Verhandlung. Bislang sei dies in 397 Fällen so gewesen, hieß es von der Justizverwaltung. Anklagen wurden demnach lediglich in vier Fällen erhoben.
Wird gegen zunächst erlassene Strafbefehle Einspruch eingelegt, kommt es zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. Das ist seit einigen Wochen regelmäßig der Fall.Erst am Freitag wurden zwei Klimaschutz-Aktivisten verurteilt: Gegen einen 40-Jährigen aus Dresden wurde eine Geldstrafe von 2700 Euro verhängt, weil er an sieben Straßenblockaden in Berlin beteiligt war.
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