Prozess: am Bundesgerichtshof: Der Bund Naturschutz will am Beispiel der Lindau Therme höchstrichterlich klären lassen, wann er ein Klagerecht hat – und so im Notfall Bauprojekte stoppen kann
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Die Therme liegt im Landschaftsschutzgebiet"Bayerisches Bodenseeufer" und grenzt an ein europäisches Vogelschutzgebiet, ein Naturschutzgebiet und ein europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet an. Die Lindauer hatten 2017 in einem Bürgerentscheid dennoch klar für das Projekt votiert, nachdem der Stadtrat zuvor bereits jahrelang darüber diskutiert hatte. Noch heute kritisiert der BN etwa die Beleuchtung der Therme, die weit in den See hinein ragt.
In gerichtlichen Kampf gegen die Lindauer Therme scheiterte der BN beide Male: Erst lehnten das Verwaltungsgericht Augsburg und der Verwaltungsgerichtshof in München einen Baustopp ab, den der BN im Eilverfahren erzwingen wollte. Die Begründung: Der BN habe nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz keine Klagebefugnis gegen Baugenehmigungen."Das hat uns sehr überrascht, die anderen Verwaltungsgerichte in Bayern sehen das in ähnlichen Fällen anders", sagt Rottner.
Auch die richterlichen Entscheidungen haben es aus Rottners Sicht in sich."Erst wird uns die Möglichkeit genommen, einen Baustopp bis zu einem endgültigen Urteil zu erreichen", sagt er."Und später haben sich unsere Klagen erledigt, weil das Projekt zu weit vorangekommen ist." Wenn dieses Beispiel Schule macht, sieht der BN eine große Gefahr für seine Arbeit.
Der BN und andere Umweltorganisationen begreifen ihr Klagerecht als zentrales Instrument im Kampf für eine möglichst intakte Natur und Umwelt. Sie berufen sich dabei auf die Konvention von Aarhus aus dem Jahr 1998.
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