Im Juli 2020 raste der Angeklagte in Berlin auf einen Gehweg – mit fatalen Folgen. Wie es den Opfern heute geht und warum Refail A. seine Berufung zurückzog. Gericht Justiz
Marcus B. hat ein Video auf seinem Handy, das er zeigt. Zu sehen sind darauf der Platz nach dem Crash, die Polizeiabsperrung, die Krankenwagen, ein Verletzter auf einer Trage. „Das bin ich“, sagt Marcus B. Ihm sei damals das noch gesunde Bein zertrümmert, die Hüfte beidseitig gebrochen worden. Eine Prothese könne er nun nicht mehr tragen, erzählt der 47-Jährige.Marcus B. ist an diesem Tag ins Gericht gekommen, um sein Recht wahrzunehmen.
Marcus B. wurde von dem Geländewagen überrollt. Am Mittwoch wollte er als Nebenkläger am Prozess gegen Refail A. teilnehmen.Insgesamt fünf Verhandlungstage plante die 27. Strafkammer für das nun vorgesehene Verfahren, in dem diesmal auch Marcus B. als Nebenkläger vertreten sein sollte. Doch dann kommt alles ganz anders. Hinter verschlossenen Türen wird unter den Prozessbeteiligten verhandelt.
Damit kommt es nicht mehr zu dem zweiten Prozess, wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten rechtskräftig. Neben der Bewährungsstrafe muss der bisher nicht vorbestrafte Refail A. somit auch 3600 Euro an Robert T. zahlen, den damals am schwersten verletzten obdachlosen Mann. Zudem wurde A. dazu verurteilt, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Und der Führerschein wird für zwei Jahre gesperrt.Der Richter am Amtsgericht hatte festgestellt, dass Refail A.
Robert T. wurde unter dem Fahrzeug eingeklemmt, ihm wurde dabei das linke Bein derart schwer zerschmettert, dass der Unterschenkel nicht zu retten war und amputiert wurde. Sieben Mal in zwei Wochen wurde der 36-Jährige operiert. Auch Robert T. ist in dem Verfahren Nebenkläger. „Er ist unverändert pflegebedürftig, lebt aber heute in einer Wohnung“, sagt sein Anwalt Olaf Sydow am Mittwoch. Noch sei unklar, ob auch das rechte Bein abgenommen werden müsse.
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