Astrazeneca: Mutmaßlicher Corona-Impfschaden – neue Details zum Prozess
Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat das Oberlandesgericht Bamberg Zweifel daran erkennen lassen, ob das beklagte britisch-schwedische Pharma-Unternehmen Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hat. Die Aktie des Konzerns lassen die neuen Nachrichten indes kalt.
Der Senat gehe derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers dargestellt gewesen wäre, teilte das Gericht am Montag mit. Die Kammer möchte ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden,"ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war.
Eine 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken klagt gegen den Hersteller auf Schadenersatz. Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Der Anwalt der Frau, Volker Loeschner, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als Etappensieg.
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Von Astrazeneca fordert sie mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld sowie 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.
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