Der Starkoch Alfons Schuhbeck wurde wegen Steuerhinterziehung zu rund drei Jahren Haft verurteilt – weniger, als die Staatsanwaltschaft zunächst forderte. Zuvor zeigte der TV-Koch sich einsichtig.
Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft mehr als vier Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen Restaurants Orlando und den Südtiroler Stuben zwischen 2009 und 2015 mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust haben soll. Schuhbecks Verteidiger hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert. Bei dem Mitangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert.Die Staatsanwaltschaft hatte Schuhbeck vorgeworfen, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2015 im Orlando und den Südtiroler Stuben hinterzogen haben soll.
»Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe«, sagte Schuhbeck in seinem letzten Wort vor Gericht. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Zuvor hatten sich auch Mitarbeiter Schuhbecks in einem Brief an das Gericht gewandt, das diesen auch verlesen hatte.
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