Aufgrund der Nato-Luftwaffenübung AirDefender kann es auch am Flughafen BER zu Einschränkungen wie Verspätungen oder Sperrungen kommen. Welche Rechte ihr dann als Fluggast habt, erfahrt ihr hier. Nato Berlin Brandenburg berlinairport
Ab einer Verspätung bei Kurzstreckenflügen von zwei Stunden, bei Mittelstreckenflügen von drei Stunden und bei Fernstreckenflügen von vier Stunden muss die Fluggesellschaft den Reisenden eine alternative Beförderung zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ zum Ziel anbieten – etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug. Das passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.
Entscheide sich der Flugpassagier für die alternative Beförderung, sei die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, sich neben Verpflegung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit gegebenenfalls auch um ein Hotelzimmer zu kümmern und den Transport vom Airport dorthin und wieder zurück zu zahlen, sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.
Das Luftwaffenmanöver ist ein außergewöhnlicher Umstand, der außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt. „Kann sie dann nachweisen, alles Zumutbare getan zu haben, um die Folgen des Manövers für den betroffenen Flug zu vermeiden oder geringer ausfallen zu lassen, fallen die Ausgleichszahlungen leider aus“, sagt Anwalt Degott.
„Denn der Reiseveranstalter hat sich im Pauschalreisevertrag verpflichtet, den Reisenden pünktlich ans Urlaubsziel zu bringen, damit dieser dort die von ihm schon bezahlte Urlaubszeit beginnen zu können. Gelingt dies nun nicht, weil der Hinflug ausfällt oder verspätet ist, verliert der Reisende wertvolle Reisezeit.“ Ob der Veranstalter daran Schuld hatte oder nicht, spiele für die Reisepreisminderung keine Rolle.
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