Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 41.000 Euro.
im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 41.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.am 7. Februar 2023 zündeten Frankfurter Anhänger mindestens 41 pyrotechnische Gegenstände.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Bundesligistenim Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 41.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.am 7.
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