Verdi hat die Bereiche Bodenverkehrsdienste, Flughafengesellschaft und Luftsicherheit aufgerufen, den Flughafen BER am Mittwoch zu bestreiken. Daher werden keine Passagierflüge abheben oder landen. 35.000 Passagiere sind betroffen. Berlin Brandenburg
Keine Ankünfte und Abflüge am BER: Die Gewerkschaft Verdi hat den Großteil der Beschäftigten für Mittwoch zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Grund: Gleich mehrere Tarifkonflikte sind ungelöst.teilte auf Nachfrage mit, dass Flüge zum BER gestrichen wurden. Den Kunden seien Alternativen angeboten worden, etwa Flüge am Dienstag und Donnerstag oder Bahnfahrten.
Umleitungen zu den Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden waren am Dienstagnachmittag nach Angaben des Betreibers, der Mitteldeutschen Flughäfen AG, nur jeweils zwei geplant.Fällt der gebuchte Flug aus, muss die Airline eine Ersatzbeförderung ermöglichen – egal, ob via Flugzeug, Bahn, Bus oder Mietwagen. Sie muss "zumutbar und verhältnismäßig" sein, konkretisierte Klaus El-Khechen von der Verbraucherzentrale im Gespräch mit rbb|24.
Normalerweise müssen Airlines bei Verspätungen 250 Euro und mehr zahlen. Der Streik am BER aber werde vom Gesetzgeber als "außergewöhnlicher Umstand" angesehen, so El-Khechen; für den Streik könnten die Airlines nichts. Daher müssten sie in dem Fall bei "einigen Stunden Verspätung" auch kein Schadensersatz zahlen. "Die Passagiere müssen sich an die jeweilige Airline wenden und auf einen Ersatzflug warten.
Wenn eine Pauschalreise gebucht wurde, ist nicht die Airline der Ansprechpartner, sondern der Reiseveranstalter.Wenn es bei der Airline bzw. beim Reiseveranstalter keinen Ansprechpartner gibt, sollte der Passagier zumindest eine Mail schreiben und so seinen Fall dokumentieren. Bucht der Fluggast danach auf eigene Faust um, sollten in jedem Fall die entsprechenden Belege aufbewahrt werden.
Am Flughafen haben Passagiere bei "erheblicher Verspätung" auch das Recht auf Betreuungsleistungen. "Diese sollte man ganz gezielt erfragen", so El-Khechen: "Die Airlines sind in der Regel vorbereitet und verteilen Gutscheine für Essen und Getränke." Sollte sie das nicht tun, müssen die entsprechenden Belege für die Verköstigung aufbewahrt werden. Auch diese Kosten kann man sich im Nachgang erstatten lassen.
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