Das DFB-Sportgericht belegt Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 3000 Euro.
im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.am 1. Oktober 2022 lief eine Person aus dem Bremer Zuschauerbereich auf das Spielfeld und wurde von Mitarbeitern des Sicherheits- und Ordnungsdienstes gestellt und aus dem Innenraum begleitet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Bundesligistenim Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.am 1. Oktober 2022 lief eine Person aus dem Bremer Zuschauerbereich auf das Spielfeld und wurde von Mitarbeitern des Sicherheits- und Ordnungsdienstes gestellt und aus dem Innenraum begleitet.
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