Ein Antrag der Linken auf eine Volksabstimmung gegen die Rentenreform scheitert erneut am Verfassungsrat. Nun bleibt ihnen noch eine letzte Option.
Gegen die Reform, gegen die Regierung: Protestierende vor dem Gebäude des Verfassungsrates Foto: Stephane Mahe/rtr
Der Entscheid hat nicht überrascht, denn derselbe Verfassungsrat hatte bereits am 15. April gegen einen ersten Text, mit dem ein solches „Referendum“ angestrebt werden sollte, sein Veto eingelegt. Dabei wurde geltend gemacht, eine Abstimmung könne nur verlangt werden, wenn im Gesetzesentwurf etwas Neues stehe. Das gegenwärtige gesetzliche Rentenalter aber sei ja bereits bei 62 Jahren und werde erst ab September schrittweise erhöht.
Wie eine Befragung der Bürger*innen ausgehen würde, ist wohl klar. Denn laut allen Umfragen lehnen rund zwei Drittel die Reform ab, und eine Mehrheit unterstützt den gewerkschaftlichen Kampf mit Streiks und Demonstrationen. Aus diesem Grund war für Präsident Emmanuel Macron und seine Regierung das Verfassungsurteil eine Art Notbremse.
Laut allen Umfragen lehnen rund zwei Drittel der Franzosen und Französinnen die Reform ab, eine Mehrheit unterstützt den gewerkschaftlichen Kampf mit Streiks und Demonstrationen
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