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Muss die gesamte AfD sich die extremeren Positionen einer Teilgruppe wie des"Flügels" zurechnen lassen? Die Regel lautet: Nur soweit eine Teilgruppe die Partei"prägt". Die Verfassungsschutzämter sind angehalten, so weit wie möglich zu differenzieren und nicht alle in einen Topf zu werfen. Bei der Linkspartei ist das bereits erprobt. Dort wird die Gesamtpartei nicht beobachtet. Jedoch alle als"offen extremistisch" eingestuften Teile.
RonenSteinke Keine Alternative für Deutschland mehr.
RonenSteinke Eine moderne Gesellschaft sollte sich nach den Geschehnissen auf der Welt ausrichten, dabei sind auch Regeln wichtig, deswegen haben wir ja das Grundgesetz. Aber diese Typen scheinen in der Kolonialzeit hängengeblieben zu sein..
RonenSteinke die sind doch kein verdachtsfall. die sind ein pflegefall....
RonenSteinke Die SZ selbst jedenfalls ist seit Langem schon kein bloßer Verdachtsfall mehr ... Ein reines Propagandablättchen.
RonenSteinke
RonenSteinke Unser Land, unsere Regeln?Nonsens bei einer 10% Partei! Eher anmaßend für 90% zu sprechen! Typisch für AfD, Parole um Parole! Zwar kurz und knapp, garantiert aber populistisch und unwahr!
RonenSteinke Egal wie das Gericht entscheidet,die AfD,die mE sehr viel tut,ständig Hetze, Abfälligkeiten,Halbwahrheiten zu verbreiten,gefährdet gerade in schwierigen Zeiten die Demokratie.Wenn der VS nicht überwacht,werden viele Bürger um so mehr die Vorgänge in und um diese Partei beobachten
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